Aprilscherze und Recht: was erlaubt ist und was nicht
Am 1. April gilt kein Sonderrecht. Wann ein Scherz strafbar wird, wer für Schäden zahlt und was bei Fotos, Videos und im Job gilt, kurz erklärt.

Kurz gesagt
Aprilscherze sind erlaubt, für den 1. April gilt aber kein Sonderrecht. Strafbar wird es zum Beispiel, wenn jemand einen Notruf missbraucht, eine Straftat androht, fremde Sachen beschädigt oder heimlich Gespräche aufnimmt. Wer durch einen Streich einen Schaden verursacht, muss ihn unter Umständen ersetzen.
AprilscherzeAprilscherz Ein Aprilscherz ist ein harmloser Streich oder eine glaubhaft klingende, aber erfundene Geschichte, mit der man andere am 1. April hereinlegt. Aufgelöst wird er meist mit dem Ruf "April, April!". Im deutschen Sprachraum ist der Brauch seit dem 17. Jahrhundert belegt. Im Glossar sind in Deutschland erlaubt, ein eigenes Recht für den 1. AprilApril April ist der vierte Monat des Jahres und hat 30 Tage. Der Name geht auf das lateinische Aprilis zurück, dessen Herkunft nicht sicher geklärt ist. Gedeutet wird er als "der zweite, folgende" Monat des altrömischen Jahres, das im März begann, oder nach lateinisch aperire, "öffnen". Am 1. April sind Aprilscherze Brauch. Im Glossar gibt es aber nicht. Es gelten dieselben Gesetze wie an jedem anderen Tag. Ein harmloser StreichStreich Ein Streich ist eine Handlung aus Übermut, mit der man jemanden neckt oder hereinlegt, etwa Salz in der Zuckerdose oder ein Zettel unter der Computermaus. Ursprünglich bedeutete das Wort Hieb oder Schlag. Ein guter Streich ist harmlos und schnell aufgelöst, am Ende lacht auch der Hereingelegte. Am 1. Im Glossar unter Freunden berührt sie fast nie. Grenzen ziehen vor allem das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Recht am eigenen BildRecht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild bedeutet, dass Fotos und Videos, auf denen jemand zu erkennen ist, nur mit dessen Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Geregelt ist es in Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes. Im Glossar.
Was hier steht, ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmter Fall strafbar ist oder Schadensersatz auslöst, hängt immer von den Umständen ab. Wenn es um einen echten Streitfall geht, frag eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kein Freibrief am 1. April
Der Satz "Das war doch nur ein Aprilscherz" schützt vor nichts. Das Datum steht in keinem der Gesetze, die wir hier nennen. Entscheidend ist, was passiert: Wird jemand bedroht, kommt Hilfe umsonst, geht etwas kaputt, landet ein Video ohne Erlaubnis im Netz? Bei vielen Vorschriften kommt es darauf an, ob jemand absichtlich oder wissentlich handelt. Gerade das kann bei einem geplanten Streich zutreffen, auch wenn die Absicht freundlich war.
Für die meisten Aprilscherze ist das kein Problem. Salz in der Zuckerdose, ein Zettel unter der Computermaus oder eine erfundene Meldung beim Frühstück schaden niemandem und lassen sich in einer Minute auflösen. Unsere eigenen Regeln für harmlose Streiche gehen weiter als das Gesetz, sie stehen in den Harmlos-Regeln von april-scherz.com.
Strafrecht: wo der Spaß aufhört
Notrufe und vorgetäuschte Notlagen
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dasselbe gilt für alle, die vortäuschen, wegen eines Unglücksfalls oder einer Notlage werde die Hilfe anderer gebraucht [1]. Ein falscher Anruf bei Feuerwehr oder Rettungsdienst als Aprilscherz fällt genau darunter. Das Gesetz bestraft außerdem, wer Warnschilder oder Rettungsgeräte entfernt oder unbrauchbar macht [1]. Ein Streich am Feuerlöscher oder am Notausgang ist deshalb tabu. Was alles als Missbrauch gilt, erklärt der Eintrag Missbrauch von Notrufen im Glossar.

Angedrohte Straftaten und Drohungen
Eine erfundene Bombendrohung, eine angekündigte Gewalttat in der Schule oder ein angeblicher Anschlag sind nie ein Scherz. Das Strafgesetzbuch bestraft, wer schwere Straftaten so androht, dass der öffentliche Frieden gestört werden kann, oder wer wider besseres Wissen vortäuscht, eine solche Tat stehe bevor. Möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe [2]. Auch wer einem einzelnen Menschen mit einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder eine Sache von bedeutendem Wert droht, macht sich strafbar. Dasselbe gilt, wenn jemand einem Menschen wider besseres Wissen vorspielt, gegen ihn stehe ein Verbrechen bevor [3]. Solche Drohungen lösen oft Polizeieinsätze aus und verängstigen Menschen.
Streiche mit Essen und Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht eine Körperverletzung [17]. Dafür braucht es keine Schlägerei. Auch ein Abführmittel im Kaffee, scharfe Soße im Kuchen für jemanden, der sie nicht verträgt, oder ein Lebensmittel, auf das die Person allergisch reagiert, kann die Gesundheit schädigen. Strafbar ist schon die fahrlässige Körperverletzung, also wenn jemand nicht aufpasst, obwohl er hätte aufpassen müssen [18]. Wer zum Beispiel nicht nach Allergien fragt, bevor er einen Streich mit Essen spielt, geht ein unnötiges Risiko ein.
Bei Essensstreichen gilt deshalb: Nur Zutaten verwenden, die alle Beteiligten vertragen, nichts Verdorbenes, nichts Ekliges mit echtem Dreck. Am Ende soll das Essen trotzdem schmecken, wie bei den Ideen unter Aprilscherze mit Essen.
Sachbeschädigung
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, macht sich wegen SachbeschädigungSachbeschädigung Sachbeschädigung begeht, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder ihr Erscheinungsbild unbefugt nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs droht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe an. Im Glossar strafbar. Strafbar ist auch, wer das Erscheinungsbild einer fremden Sache unbefugt "nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend" verändert [4]. Für Aprilscherze heißt das: Alles, was sich ohne Rückstände abwaschen, abziehen oder zurückstellen lässt, ist in der Regel unproblematisch. Farbe auf dem Auto der Nachbarin, festgeklebte Gegenstände, die beim Lösen kaputtgehen, oder Kreide auf einer empfindlichen Fassade können dagegen Ärger bringen. Der Glossar-Eintrag zur Sachbeschädigung erklärt den Begriff genauer.
Bei Computern und Telefonen kommt eine weitere Vorschrift hinzu. Wer rechtswidrig fremde Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, kann ebenfalls bestraft werden [5]. Ein gelöschter Ordner auf dem Rechner der Kollegin ist also kein Streich mehr. Bei digitalen Aprilscherzen bleiben wir deshalb bei Dingen, die nichts löschen und sich sofort zurückstellen lassen, wie bei den digitalen Aprilscherzen.
Heimliche Ton- und Bildaufnahmen
Viele Streiche leben davon, dass jemand die Reaktion filmt. Rechtlich ist das heikler, als es klingt. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt oder eine solche Aufnahme weitergibt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden [6]. Ein heimlich mitgeschnittenes Telefonat oder Gespräch fällt darunter.
Für Bilder gibt es eine eigene Vorschrift. Strafbar ist unter anderem, wer eine Person in ihrer Wohnung oder in einem besonders geschützten Raum unbefugt fotografiert oder filmt und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Ebenso, wer eine Aufnahme, die die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt; auch wer eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht, wird bestraft [7]. Auch das unbefugte Weitergeben eines Bildes, das dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden kann, ist strafbar [7]. Ein Video, in dem jemand nach einem Streich erschrocken oder beschämt dasteht, kann diese Grenze schnell erreichen.
Beleidigung und üble Nachrede
Ein Scherz, der jemanden lächerlich macht, kann eine Beleidigung sein. Wird sie öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen, sieht das Gesetz eine höhere Strafe vor [8]. Wer über einen anderen eine Tatsache verbreitet, die ihn verächtlich machen kann und nicht erweislich wahr ist, begeht üble Nachrede [9]. Eine erfundene peinliche Geschichte über eine Kollegin in der großen Gruppe ist deshalb kein guter Aprilscherz, auch wenn sie am 1. April verschickt wird.
Das Recht am eigenen Bild
Neben dem Strafrecht schützt das Kunsturhebergesetz die Menschen auf Fotos und Videos. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden [10]. Das gilt auch für den Clip vom Streich in der Klassengruppe, im Vereinschat oder in einem sozialen Netzwerk. Ausnahmen gibt es etwa für Bilder aus der Zeitgeschichte, für Versammlungen oder für Bilder, auf denen Menschen nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen [11]. Ein Video von einem Aprilscherz in der Familie gehört normalerweise zu keiner dieser Ausnahmen.

Am einfachsten ist es, vorher zu fragen, ob du filmen darfst und wer das Video sehen soll. Fragst du erst danach, zeigst du die Aufnahme niemandem, bis die Person zugestimmt hat. Sagt sie nein, wird das Video gelöscht. Mehr zum Begriff steht im Glossar unter Recht am eigenen Bild.
Wer für Schäden zahlt
Auch ohne Strafverfahren kann ein Streich Geld kosten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss den Schaden ersetzen, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt [12]. Schon Fahrlässigkeit reicht also. Fällt jemand über eine gespannte Schnur, rutscht auf einer glatten Fläche aus oder geht ein Handy kaputt, kann das für die Person, die den Streich gemacht hat, teuer werden.
Dieselbe Vorschrift greift, wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, das andere schützen soll [12]. Wer also eine der oben genannten Straftaten begeht, muss in der Regel auch für die Folgen aufkommen. Ob eine private Haftpflichtversicherung bei absichtlich verursachten Schäden zahlt, ist eine eigene Frage, die nur der Vertrag beantworten kann.
Kinder, Jugendliche und die Aufsicht
Viele Aprilscherze spielen Kinder. Für sie gelten eigene Regeln. Strafrechtlich ist ein Kind unter 14 Jahren schuldunfähig, es kann also nicht bestraft werden [14]. Für die Folgen eines Kinderstreichs kann trotzdem jemand einstehen müssen.
Beim Schadensersatz unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch nach Alter. Wer noch nicht sieben Jahre alt ist, haftet nicht für einen Schaden, den er einem anderen zufügt [15]. Bei älteren Kindern und Jugendlichen unter 18 kommt es darauf an, ob sie die Einsicht hatten, dass sie für ihr Tun verantwortlich sind [15]. Ein Zwölfjähriger, der absichtlich die Fahrradreifen eines Nachbarn zersticht, wird diese Einsicht meist haben.
Daneben kann haften, wer die Aufsicht führt. Wer kraft Gesetzes oder durch Vertrag ein minderjähriges Kind beaufsichtigen muss, ersetzt den Schaden, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Haftung entfällt, wenn die Aufsicht ausreichend war oder der Schaden auch bei guter Aufsicht entstanden wäre [16]. Das betrifft Eltern ebenso wie zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer in einem Ferienlager, die die Aufsicht vertraglich übernommen haben.
Für Familien heißt das vor allem: Sprich mit deinen Kindern vorher über ihre Streiche, gerade wenn Nachbarn, Lehrkräfte oder fremde Sachen beteiligt sind. Ideen, die Kindern Spaß machen und niemandem schaden, findest du bei den Aprilscherzen für Kinder.
Aprilscherze am Arbeitsplatz
Im Büro kommt das Arbeitsrecht hinzu. Ein eigenes Urteil zu einem Aprilscherz haben wir nicht gefunden, wohl aber einen Fall zu einem Scherz unter Kollegen. Ein Arbeitnehmer hatte über den Lautsprecher eines Werkfeuerwehrfahrzeugs eine kurze Trauerrede gehalten und dabei einen Kollegen fälschlich für tot erklärt. Ein anderer Kollege filmte das, das Video ging an eine Gruppe mit fünf Kollegen [13]. Der Arbeitgeber kündigte fristlos.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die Kündigung mit Urteil vom 19.08.2025 (Aktenzeichen 1 Sa 104/25) für unwirksam [13]. Der Scherz habe zwar den Betriebsfrieden gestört, die Ansprache hätten aber nur die Beteiligten gehört und das Video habe nur ein kleiner Kreis gesehen. Eine Abmahnung wäre nach Ansicht des Gerichts das mildere und vorrangige Mittel gewesen [13]. Der Fall zeigt auch die andere Seite: Ein Scherz bei der Arbeit kann eine Abmahnung nach sich ziehen, wenn er Abläufe stört oder Kollegen verletzt.
Für Aprilscherze im Büro heißt das: Kundschaft, Sicherheitseinrichtungen und fremde Daten bleiben tabu, und niemand wird vor anderen bloßgestellt. Ideen, die diese Regeln einhalten, stehen bei den Aprilscherzen fürs Büro.
So bleibt dein Aprilscherz auf der sicheren Seite
Die Gesetze lassen sich in ein paar einfache Fragen übersetzen. Stell sie dir, bevor du loslegst:
- Kann etwas kaputtgehen, Flecken machen oder Geld kosten? Dann such dir einen anderen Streich.
- Kommt jemand, um zu helfen, obwohl gar nichts passiert ist? Dann lass es sein.
- Hat jemand Angst oder schämt sich vor anderen? Dann ist der Streich zu weit gegangen.
- Filmst du? Dann frag, bevor du das Video behältst oder weiterschickst.
- Greifst du in ein fremdes Gerät ein? Dann nur so, dass nichts gelöscht wird und alles in einer Minute wieder stimmt.
Wenn du bei allen Fragen ruhig bleiben kannst, steht dem Aprilscherz rechtlich kaum etwas im Weg. Und wenn doch einmal etwas schiefgeht: Entschuldige dich, hilf beim Aufräumen und ersetze, was kaputt ist.
Häufige Fragen
Ist ein Aprilscherz am 1. April rechtlich anders zu bewerten als an anderen Tagen?
Nein. Kein Gesetz macht für den 1. April eine Ausnahme. Was an jedem anderen Tag strafbar ist oder Schadensersatz auslöst, ist es auch am 1. April.
Darf ich einen Streich filmen und das Video in die Familiengruppe stellen?
In der Regel nur, wenn die gefilmte Person einverstanden ist. Bilder von Menschen dürfen grundsätzlich nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden, Ausnahmen nennt § 23 des Kunsturhebergesetzes. Frag also vorher.
Was passiert, wenn bei einem Streich etwas kaputtgeht?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig fremdes Eigentum verletzt, muss den Schaden ersetzen. Bei absichtlichem Beschädigen kann zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegen. Klär den Fall am besten gleich und ehrlich.
Kann ich für einen Aprilscherz im Büro abgemahnt werden?
Ja, das ist möglich, wenn der Scherz Abläufe stört, Kunden betrifft oder Kollegen verletzt. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zu einem Scherz unter Kollegen sah eine Abmahnung als vorrangiges Mittel vor einer Kündigung.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 241 Bedrohung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 303 Sachbeschädigung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 303a Datenveränderung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 185 Beleidigung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 186 Üble Nachrede, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Kunsturhebergesetz § 22, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Kunsturhebergesetz § 23, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch § 823 Schadensersatzpflicht, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Hensche Rechtsanwälte: Fristlose Kündigung wegen WhatsApp-Video unwirksam, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.08.2025, 1 Sa 104/25, hensche.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch § 828 Minderjährige, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 223 Körperverletzung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 229 Fahrlässige Körperverletzung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.