Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild bedeutet, dass Fotos und Videos, auf denen jemand zu erkennen ist, nur mit dessen Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Geregelt ist es in Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes. Wer einen Streich filmt und das Video ohne Zustimmung des Hereingelegten ins Netz stellt, verstößt in aller Regel dagegen.

Das Recht am eigenen Bild gibt jedem Menschen die Entscheidung darüber, ob Bilder von ihm verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. In Deutschland steht es in Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." [1] Für StreicheStreich Ein Streich ist eine Handlung aus Übermut, mit der man jemanden neckt oder hereinlegt, etwa Salz in der Zuckerdose oder ein Zettel unter der Computermaus. Ursprünglich bedeutete das Wort Hieb oder Schlag. Ein guter Streich ist harmlos und schnell aufgelöst, am Ende lacht auch der Hereingelegte. Am 1. Im Glossar heißt das: Wer jemanden beim Hereinfallen filmt, darf das Video nicht ohne dessen Zustimmung posten.
Erklärung
Das Kunsturhebergesetz stammt vom 9. Januar 1907, seine Regeln zum Bildnis gelten bis heute [4]. Ein Bildnis ist jede Wiedergabe, auf der eine Person zu erkennen ist, also Foto und Filmaufnahme, aber auch Zeichnung, Karikatur oder Fotomontage [4]. Es reicht, wenn Freunde, Kollegen oder Nachbarn die Person erkennen können. Ein Augenbalken hebt die Erkennbarkeit nicht unbedingt auf [4].
Paragraf 23 nennt Ausnahmen, in denen keine Einwilligung nötig ist: Bilder aus der Zeitgeschichte, Bilder, auf denen Menschen nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen, Bilder von Versammlungen und Umzügen und Bildnisse, deren Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient [2]. Auch diese Ausnahmen gelten nicht, wenn sie ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzen [2]. Ein Streichvideo aus dem Freundeskreis passt kaum unter eine davon.
Wer gegen die Paragrafen 22 und 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zeigt, kann nach Paragraf 33 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Verfolgt wird das nur auf Antrag [3]. Schärfer ist Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs. Er bestraft unter anderem, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt, die die Hilflosigkeit eines anderen zur Schau stellt und dadurch dessen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, oder wer unbefugt eine Aufnahme weitergibt, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden kann [5]. Das ist eine allgemeine Erklärung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Beispiel: der gefilmte Streich
Angenommen, du filmst, wie deine Schwester merkt, dass im Zuckerstreuer Salz ist. Solange das Video auf deinem Handy bleibt und ihr es zusammen anschaut, hat niemand etwas verbreitet. Bevor es in eine Gruppe, eine Story oder auf eine Plattform geht, fragst du sie. Sagt sie nein, löschst du es. Bei Kindern fragst du zusätzlich die Eltern.

Unsere Harmlos-Regeln gehen noch weiter: keine Aufnahmen ohne Einverständnis und keine Veröffentlichung im Netz, die jemanden bloßstellt. Ein Streich soll beiden Seiten Spaß machen. Ein Video, über das hinterher Fremde lachen, passt nicht dazu.
Verwandte Begriffe
Gefilmte Streiche heißen im Netz oft Prank. Wie das Fernsehen mit heimlich gefilmten Streichen umgeht, erklärt der Begriff versteckte Kamera. Noch heikler sind gefälschte Aufnahmen, etwa ein Deepfake. Weitere Grenzen für AprilscherzeAprilscherz Ein Aprilscherz ist ein harmloser Streich oder eine glaubhaft klingende, aber erfundene Geschichte, mit der man andere am 1. April hereinlegt. Aufgelöst wird er meist mit dem Ruf "April, April!". Im deutschen Sprachraum ist der Brauch seit dem 17. Jahrhundert belegt. Im Glossar erklärt unsere Seite Aprilscherze und Recht.
Auch genannt: Bildnisrecht
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Darf man einen Streich überhaupt filmen?
Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes betrifft das Verbreiten und Zeigen. Für das Aufnehmen selbst setzt Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs Grenzen, etwa in Wohnungen. Fair ist es in jedem Fall, direkt nach dem Streich zu fragen, ob das Video bleiben darf.
Kann man eine Einwilligung zurücknehmen?
Wer zugestimmt hat und es sich anders überlegt, sollte das sofort sagen. Lösch das Video dann, auch wenn es schon geteilt war, und bitte die anderen, es ebenfalls zu löschen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) § 22, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) § 23, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) § 33, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
- Wikipedia: Recht am eigenen Bild (Deutschland), de.wikipedia.org, abgerufen am 06.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.