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Ausgabe vom Bis zum 1. April: Noch 145 Tage
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Glossar

Was ist ein Telefonstreich?

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Ein Telefonstreich ist ein Scherzanruf, bei dem der Anrufer sich verstellt oder eine erfundene Geschichte erzählt, um den Angerufenen hereinzulegen. Unter Bekannten mit schneller Auflösung bleibt das harmlos. Wer ein Gespräch unbefugt aufnimmt oder Notrufe missbraucht, macht sich nach den Paragrafen 201 und 145 des Strafgesetzbuchs strafbar.

Altes cremefarbenes Wählscheibentelefon steht auf einer Holzkommode im warmen Licht einer Flurlampe
Bild: KI-generiert

Ein Telefonstreich ist ein Anruf, bei dem du dich verstellst oder eine erfundene Geschichte erzählst, damit der andere eine Weile darauf hereinfällt. Das DWDS kennt das Wort aus Zeitungsbelegen und zerlegt es in "Telefon" und "Streich"; eine eigene Bedeutungsangabe gibt es dort nicht [1]. Typisch sind eine verstellte Stimme, eine erfundene Rolle oder eine Frage, die gerade noch ernst gemeint klingen könnte. Harmlos bleibt ein Telefonstreich unter Leuten, die sich kennen, und mit einer Auflösung nach wenigen Minuten.

Was rechtlich gilt

Zwei Paragrafen des Strafgesetzbuchs ziehen klare Grenzen. Nach § 201 macht sich strafbar, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, und schon der Versuch ist strafbar [2]. Ein Scherzanruf, den du heimlich mitschneidest und dann in den Gruppenchat stellst, kann also zur Straftat werden.

§ 145 bestraft mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, wegen eines Unglücksfalls sei Hilfe nötig [3]. Notrufnummern sind für Streiche deshalb immer tabu. Unsere Regeln gehen weiter: Auch unter Freunden täuschst du keinen Notfall, keine Krankheit und keine Polizei vor. Das ist keine Rechtsberatung; was rund um den 1. April gilt, fasst die Seite Aprilscherze und Recht zusammen, im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

Beispiel: der Anruf bei der Schwester

Ein harmloser Telefonstreich unter Geschwistern kann so aussehen: Du rufst mit verstellter Stimme an und fragst ganz ernst, ob dort die drei Pinguine für die Badewanne abgeholt werden können. Spätestens bei der zweiten verwirrten Nachfrage sagst du "April, April!" und deinen Namen. Nimm das Gespräch nicht auf, ruf keine Fremden an und lass Firmen, Praxen und Ämter in Ruhe, denn dort hältst du Menschen von ihrer Arbeit ab. Plane den Anruf kurz vorher: eine absurde Geschichte, die niemanden erschreckt, eine Person, die du gut kennst, und eine Uhrzeit, zu der sie weder schläft noch arbeitet oder Auto fährt. Ruf mit deiner normalen Nummer an, damit hinterher klar ist, wer dahintersteckt. Weitere Ideen ohne Telefon findest du unter Aprilscherze für Bruder und Schwester.

Smartphone liegt mit dem Bildschirm nach unten auf einem grauen Sofakissen im Wohnzimmer
Bild: KI-generiert

Verwandte Begriffe

Der Telefonstreich ist eine Form des Streichs. An der Haustür gibt es den Klingelstreich. Was bei Notrufen gilt, erklärt der Eintrag Missbrauch von Notrufen. Wer einen Streich filmen will, sollte außerdem das Recht am eigenen Bild kennen.

Auch genannt: Telefonstreiche, Telefonstreichs, Scherzanruf, Scherzanrufe

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Darf ich einen Telefonstreich aufnehmen?

Nur mit Erlaubnis aller Beteiligten. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Lass die Aufnahme deshalb weg.

Sind Scherzanrufe bei Fremden in Ordnung?

Davon raten wir ab. Fremde können den Anruf nicht einordnen, erschrecken leicht und erleben keine Auflösung, über die sie lachen können.

Quellen

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS): Telefonstreich, dwds.de, abgerufen am 06.11.2026.
  2. Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch, § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.
  3. Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch, § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 06.11.2026.